Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der FA. Easymodul.de GmbH (Ecomodus-Haus), Heinrich-Wieland-Strasse 11, 55218, Ingelheim am Rhein (Verkäufer) mit Vertragspartnern (Käufer). Vertragspartnern sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen-gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Vertragsschluss
3. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4. Sofern sich nach Vertragsschluss Veränderungen bei Material- oder Lohn oder anderen Kosten durch nicht vorhersehbare Umstände ergeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis gegen Nachweis im entsprechenden Umfang anzupassen, sofern nicht explizit ein Festpreis vereinbart ist.
5. Der Verkäufer ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung des Kaufgegenstandes erfolgen. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch den Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Vorliegen eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.
7. Alle Angebote sind freibleibend und werden somit erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit tatsächlicher Ausführung des Auftragnehmers verbindlich. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen existieren nicht. Sie sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer sein Einverständnis schriftlich erklärt hat. Die vom Auftragnehmer präsentierten Leistungen auf Werbeunterlagen, der eigenen Website oder sonstigen Medien stellen kein bindendes Angebot des Auftragnehmers dar.
8. Produktänderungen in Farbe, Design oder Technik, die der Verbesserung des Produktes dienen, behält sich der Auftragnehmer ohne gesonderten. Hinweis vor. Bilder in Katalogen müssen nicht farbecht sein. Ablichtungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Beschaffenheitsangaben sind keine Garantie. Für Irrtümer durch etwaige Druckfehler haftet der Auftragnehmer nicht.
Preise und Zahlungen
9. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, den Kaufgegenstand erwerben zu wollen, dabei wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Kaufpreises fällig. Der Restbetrag ist vor Lieferung und Abnahme zu begleichen. Der Lieferauftrag wird erst nach Geldeingang der Zahlung auf dem Konto des Auftragnehmers bearbeitet.
10. Die Gebühren für Lieferung belaufen sich auf 1,40 € pro Kilometer und kann je nach Aufwand und Erschwerung angepasst werden. Der Lieferweg beinhaltet die Strecke vom Beladeort zum gewählten Abladeort des Verkäufers. Die Gebühren für die Rückfahrt zum Ausgangspunkt belaufen sich auf 1,40 € pro Kilometer und kann je nach Aufwand und Erschwerung angepasst werden.
11. Um eine Reibungslose Lieferung zu gewährleisten, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die Abladefläche der Container ausreichend Stellplatz verfügt. Die Bodenbeschaffenheit (gepflastert oder asphaltiert) muss befahrbar sein um ein sicheres Abladen zur gewährleisten. Sollten diese Bedingungen bei der Anlieferung nicht erfüllt und die Abladung nicht möglich sein, werden sämtliche Kosten, die mit dem vergeblichen Transport in Verbindung stehen dem Käufer in voller Höhe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn die Anlieferung durch verschiedene Störfaktoren nicht durchgeführt werden konnte (Hanglage, parkende Autos, Baustellen, Gewichtsbeschränkungen der Straße usw.)
12. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach die bis zur Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechende der Kostensteigerung zu erhöhen. Beläuft sich die Erhöhung um mehr als 5 % so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
13. Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 50 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
14. Forderungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum beim Käufer zur Zahlung fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Befindet sich der Käufer im Verzug hat er für die Zusendung jeder Mahnung einen Pauschalbetrag von 2,50 € zu zahlen. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges sind Forderungen mit einem Zinssatz von neun Prozentpunkte per Anno über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Eigentumsvorbehalt
15. Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
16. Der Käufer ist verpflichtet, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, werden diese durch den Käufer regelmäßig und auf dessen Kosten durchgeführt.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf den Kaufgegenstand (Pfändung, Beschlagnahme o.ä.) unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Der Besitzwechsel, die Beschädigung oder der Untergang des Kaufgegenstandes sowie der Wohnsitzwechsel des Käufers sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
17. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Der Käufer tritt bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe der Kaufpreisforderung ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung bekannt gibt.
18. Die Verarbeitung und Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Käufer erfolgt stets für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen, so erwirbt dieser an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von ihm gelieferten Kaufgegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
19. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 10 % übersteigen.
20. Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung von Pflichten nach 2. und 3. dieses Abschnitts vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand heraus, zu verlangen.
21. Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken zu versichern, sofern nicht der Käufer eine solche Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
Lieferfrist
22. Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken zu versichern, sofern nicht der Käufer eine solche Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
23. Die Lieferfrist ist eingehalten bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und kann zwischen 6 bis 10 Wochen anhalten.
24. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Betriebsstörungen, Saisonbedingte Anfragen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Kaufgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse, deren Beginn und Ende in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitgeteilt werden. Diese Umstände sind auch dann nicht vom Verkäufer zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs entstehen.
25. Soweit dem Käufer wegen einer Überschreitung der Lieferfrist, die auf ausschließliches Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist, nachweislich ein Schaden erwächst, kann er eine Verzugsentschädigung verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %,
26. Insgesamt jedoch höchstens 5 % vom Nettowert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig genutzt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitenden Angestellten des Verkäufers oder wenn die Einhaltung der Lieferfrist ausnahmsweise eine wesentliche Vertragspflicht darstellt.
27. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet, sind die Liefertermine nicht als Fixtermine zu verstehen.
Gefahrübergang und Entgegennahme
28. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Käufers wird auf dessen Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
29. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
30. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.
31. Teillieferungen sind zulässig.
Gewährleistung
32. Das Werk des Auftragnehmers ist vertragsgemäß und mangelfrei, wenn es nicht oder nur unwesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden ergibt. Ein unwesentlicher Mangel kommt ebenso wenig in Betracht wie ein solcher, der auf einen Umstand zurückzuführen ist, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung garantiert und haftet der Auftragnehmer nicht für eine bestimmte Eignung und Verwendung seiner Werke. Ebenso ist eine Haftung für Verschlechterung, unsachgemäße Behandlung oder den Untergang des Werkes nach Gefahrübergang ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde Änderungen wie das Wechseln von Einzelteilen an dem Werk vornimmt oder sich nicht an Anweisungen des Auftragnehmers hält. Sofern der Kunde beabsichtigt, das Werk zu verändern, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers einzuholen. In diesem Fall erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer.
33. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang des Kaufgegenstandes schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Offensichtliche Mängel können nach Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden.
34. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tage der Annahme und beträgt 24 Monate für Geschäftskunden wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt. Unberührt bleiben gesetzlich zwingend vorgeschriebene längere Gewährleistungsfristen. Durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung wird die Verjährungsfrist nicht verlängert oder beginnt neu zu laufen.
35. Für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes gilt die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
36. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von Easymodul.de GmbH die Ware eigenmächtig nachbearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Bearbeitung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Es wird zudem keine Haftung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- a. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
- b. fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte
- c. Änderungen am Liefergegenstand durch den Käufer oder Dritte,
- d. natürliche Abnutzung
- e. fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung,
- f. ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
- g. chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
Haftung
37. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Für leicht fährlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder sich ein vertragstypisch vorhersehbarer Schaden verwirklicht hat, bzw. wenn durch den Haftungsausschluss der Käufer unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragsziels gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
38. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht bei arglistigem Handeln des Verkäufers.
39. Die Haftungsbeschränkungen nach vorstehenden Absätzen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten diese nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
40. Das Abstellen des Containers im öffentlichen Raum ist nur nach einer entsprechenden ausdrücklichen Genehmigung der zuständigen Behörden/Ämter zulässig. Auch hierfür ist der Vertragspartner verantwortlich, bei fehlender Genehmigung der zuständigen Behörden/Ämter ist somit gegenüber der Firma Easymodul.de GmbH (Ecomodus-Haus) die Haftung ausdrücklich und im vollen Umfang auszuschließen. Alle damit zusammenhängenden Konsequenzen werden an den Käufer angehangen.
41. Der Vertragspartner verpflichtet sich die Aufstellung des Containers der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. Auf etwaige Verkehrseinschränkungen (auch auf Bürgersteigen) ist hierbei hinzuweisen. Auf Anweisung der betreffenden Verwaltung muss der Käufer eine eventuelle Beschilderung (Halteverbot, Fußgängerhinweise oder sonstige Verkehrsregelungen) anbringen.
Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
42. Eine Aufrechnung gegenüber Kaufpreisforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
43. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist für Ansprüche, die nicht den Kaufvertrag betreffen, ausgeschlossen.
Gerichtsstand / anwendbares Recht
44. Ausschließliche Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Easymodul.de GmbH (Ecomodus-Haus) Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
45. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Datenschutz
46. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personen- und unternehmensbezogenen Daten der Kunden des Auftragnehmers werden von ihm EDV-mäßig gespeichert, bearbeitet sowie im Rahmen der Vertragsabwicklung ggf. an Dritte übermittelt.
47. Weiterhin werden Daten für die eigenen Werbezwecke des Auftragnehmers erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe der Adressdaten der Kunden des Auftragnehmers erfolgt nicht. Der Nutzung, Weitergabe oder Übermittlung ihrer Daten zu Werbezwecken können die Kunden des Auftragnehmers jederzeit widersprechen.
48. All dies erfolgt unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetze. Auf den Schutz und die Vertraulichkeit der Daten der Kunden des Auftragnehmers wird besonderer Wert gelegt.
49. Dem Auftragnehmer stehen sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an dem Werk zu. Die Unterlagen des Auftragnehmers wie Muster, Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen oder Software dürfen ohne dessen Genehmigung nicht verändert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche Unterlagen sind ohne Zurückhaltung von Duplikaten auf Verlangen des Auftragnehmers zurückzugeben. An sämtlichen Unterlagen behält der Auftragnehmer sein Eigentum. Die Nutzung ist nur im Sinne des Vertragszwecks gestattet. Die Veränderung oder Entfernung angebrachter Kennzeichen an den vertraglich gelieferten Gegenständen des Auftragnehmers ist untersagt.
Widerrufsrecht
50. Da es sich bei Sonderangefertigten Produkten um eine individuelle Fertigung nach Kundenspezifikationen, also nach eigenen Vorgaben oder Präferenzen, handelt, sind diese von einem Widerruf ausgeschlossen.
51. Hier verweisen wir auf § 312g Abs. 2 Nr. des BGB:
§ 312g Widerrufsrecht:
Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
52. Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht beifolgenden Verträgen:1.Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
E-mail: info@ecomodus-haus.de
Telefonnummer: +49 176 22975233 (Gerne auch per Whatsapp)
Adresse: Heinrich-Wieland-Straße 11, Ingelheim am Rhein, Germany, 55218
Bankverbindung:
Deutsche Bank AG
IBAN: DE09 7007 0024 0483 0287 00
BIC/SWIFT: DEUTDEDBMUC
Kontoinhaber.: Ecomodus-haus / Easymodul.de GmbH
Telefonnummer: +49 176 22975233 (Gerne auch per Whatsapp)
Adresse: Heinrich-Wieland-Straße 11, Ingelheim am Rhein, Germany, 55218
Bankverbindung:
Deutsche Bank AG
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BIC/SWIFT: DEUTDEDBMUC
Kontoinhaber.: Ecomodus-haus / Easymodul.de GmbH